AGB's

Sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde, gelten folgende ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB):

1. Auftragsbestätigung

Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend. Gegenteiligen Auftragsbestätigungen eines Auftragnehmers, soweit er Kaufmann ist, wird widersprochen. Angebotsinhalte sind so lange im Eigentumsbesitz des Angebotserstellers, solange kein Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber besteht. Eine Vervielfältigung oder Weiterverwendung des Inhaltes ist somit ohne schriftliche Freigabe des Angebotserstellers nicht erlaubt (siehe auch Position 6).

2. Bauleistungen

Es gelten die letztgültigen VOB´s zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift bzw. Angebotsannahme.

3. Leistungen und Lieferungen

Es gelten die letztgültigen VOB´s zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift bzw. Angebotsannahme.

4. Bedingungen für alle Leistungen und Lieferungen

Es gelten die letztgültigen VOB´s zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift bzw. Angebotsannahme.

5. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter zu veräußern. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.

Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa anstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes des Eigentumsvorbehaltsgegenstandes mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherungshypothek, an den Auftragnehmer ab.

Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder Grundstückrechten einstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehalts-Gegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.
Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer nicht oder nicht pünktlich oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so kann der Auftragnehmer unbeschadet des ihm zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages die Gegenstände herausverlangen, sofern eine dem Auftraggeber zur Erfüllung seiner Verpflichtung gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Hat der Auftraggeber den Vertrag erfüllt, so hat der Auftragnehmer die Gegenstände zurückzugeben. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Abzahlungsgeschäfte.

6. Kostenvoranschläge, Entwürfe

Angebote, Kostenvoranschläge und Entwürfe nebst Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

7. Rechtsgültigkeit

Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An seine Stelle tritt dann die gesetzliche Vorschrift.

8. Kostenlose Überlassung

Während der Arbeiten werden uns vom Auftraggeber in ausreichender Form und Menge zur Verfügung gestellt: Bauwasser, Baustrom, einen Raum für Geräte und Handwerker auf Verlangen. Ebenso ist die Toilettenbenutzung für die Handwerker kostenlos möglich. Sofern dies vom Auftraggeber nicht sichergestellt werden kann, teilt er uns dies bei Auftragserteilung mit, worauf wir diese Aufgaben auf seine Kosten übernehmen.
Vom Bauherrn gestellte Arbeitskräfte, Geräte oder Hilfsmittel sind für uns kostenfrei.

9. Angebote

Angebote und alle damit verbundenen von uns erstellten Unterlagen und Angaben bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Weitergabe an Dritte ohne unser schriftliches Einverständnis ist daher nicht statthaft. Soweit die Leistungsbeschreibung nicht von uns selbst erarbeitet wurde, wird eine Haftung für die Vollständigkeit und die Übereinstimmung mit Plänen oder dem tatsächlichen Zustand der zu bearbeitenden Bauteile nicht übernommen.
Etwaige Angaben über die Kosten von Lohnarbeiten stellen eine unverbindliche Schätzung dar. Allen aufgeführten Preisen, auch denen, die ggf. bei einer Schätzung mündlich genannt werden, wird die im Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer zugeschlagen.

10. Abrechnung, Abnahme, Zahlungsfristen

Abgerechnet wird auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages. Vor Stellung der Schlussrechnung sind wir berechtigt, Zahlungsabschläge bis zu 90 % der erbrachten Leistung anzufordern. Abschlagszahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen zu bezahlen, Schlussrechnungen innerhalb von 16 Werktagen nach Erhalt. Rechnungen und weitere Unterlagen einfach eingereicht. Skontoabzüge sind nur nach vorher getroffener Vereinbarung zulässig.
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Auftraggeber gesteht uns ausdrücklich ein Kündigungsrecht vom Vertrag zu, wenn fällige Zahlungen nicht geleistet werden.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen oder Zusätze hierzu bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hierauf kann nur schriftlich verzichtet werden.